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Hinweis für alle Arbeitgeber

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
- Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich -

 

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich bis zum 01.07.2023 jederzeit ändern.

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

Beitrag für

Gesamtbeitrag

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mit einem Kind

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern

2,90%

1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 und mehr Kindern

2,40%

0,70%

1,70%

 

Ihre Pflichten als Arbeitgeber für Arbeitnehmer mit Kindern bis 01.07.2023

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Wir bitten Sie um folgendes Vorgehen, damit die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden können.

Einmaliges Vorgehen für Sie als Arbeitgeber bis zum 30.06.2023 – wenn Sie Personio nicht verwenden:

1.       Bitte füllen Sie folgendes Formular aus (hier klicken), damit Sie uns die Unterlagen und Informationen Ihrer Arbeitnehmer bereitstellen können, wodurch die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt werden kann.

2.       Sie erhalten danach umgehend eine E-Mail von uns, welche einen persönlichen Link enthält.

3.       Unter dem Link finden Sie eine Excel-Datei, die bitte online von Ihnen bearbeitet werden soll.

4.       Die Nachweisdokumente für die Elterneigenschaften können Sie unter dem Ordner „Nachweisdokumente“ unter dem gleichen Link hochladen und uns somit bereitstellen (Hinweis: Bitte benennen Sie das Nachweisdokument wie folgt: „NameArbeitnehmer_NameKind“)

5.       Wenn Sie alle Daten und Dokumente online bis zum 30.06.2023 bereitgestellt haben, bitten wir Sie, eine kurze E-Mail an Ihren Ansprechpartner bei uns zu schicken.

 

Einmaliges Vorgehen für Sie als Arbeitgeber bis zum 30.06.2023 – wenn Sie Personio verwenden:

1.       Bitte Sie Ihre Arbeitnehmer, dass Sie deren Kinder unter dem Feld „Kinder“ und „Kinderfreibetrag“ in deren Personio Mitarbeiterprofil eintragen und das Nachweisdokument für jedes Kind unter der Registerkarte „Dokumente“ > Dokumentenkategorie hochladen.

Als Nachweisdokument gilt:

·         Geburtsurkunde

·         Vaterschaftsanerkennung

·         Abstammungsurkunde

·         steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes

·         Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis durch die zuständige Behörde

·         eine Adoptionsurkunde

2.       Überprüfen Sie bitte im Vorfeld, ob Ihre Arbeitnehmer auch das Vorschlagsrecht für die Sektion zum Ändern des Feldes „Kinder“, „Kinderfreibetrag und das Vorschlagsrecht für die entsprechende Dokumentenkategorie in Personio haben.

3.       Wenn alle Daten vorliegen, bitten wir Sie, eine kurze E-Mail an Ihren Ansprechpartner bei uns zu schicken.

 

Vorgehen für Sie als Arbeitgeber ab dem 01.07.2023:

Für Arbeitnehmer, die nach dem 01.07.2023 eingestellt werden, und für Kinder, die nach dem 30.06.2023 geboren werden, bitten wir Sie, einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) über Ihren bekannten Kommunikationsweg an uns unaufgefordert zuzusenden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzt (PUEG) – Hintergrund (Dok.-Nr. 1026887)

Bei Fragen kommen Sie auf uns zu. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.

Ihr aucuron-Team

 

 

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