Aktuelles 

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Das aucuron Steuerupdate liefert Ihnen monatlich alle wichtigen Steuerinformationen direkt in Ihr Postfach. Hier finden Sie die Übersicht der letzten Ausgaben.

Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf Basis von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 16.12.2021 eine Vereinfachung geschaffen:

  • Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

Beachten Sie | Diese Regelung wurde ursprünglich bis Ende 2023 befristet und dann für bis zum 31.12.2024 geleistete Zahlungen verlängert (BMF-Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 3 - S 2221/20/10012 :005). Die Vereinfachungsregelung soll nun ab 2025 gesetzlich verstetigt werden.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein. Folgende Aspekte sind hier zu beachten:

  • Abzug von 2/3 der Betreuungsleistungen, maximal 4.000 EUR/Jahr (wirksam damit 6.000 EUR).
  • Der Abzug ist zulässig für haushaltszugehörige Kinder unter 14 Jahren (oder Behinderung, Eintritt vor dem 25. Lebensjahr, Übergangsregel 27. Lebensjahr).
  • Grundsätzlich erforderlich: Rechnung und Überweisung.
  • Nicht abziehbar: Kosten für Sachleistungen und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musik-, Sprach-, Sportunterricht).

Arbeitgeber

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2025

Rechengrößen in der Sozialversicherung: Geplante Werte für 2025

Keine Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügig beschäftigtem
Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Minijob: Zuschüsse zum Deutschlandticket sind für die Verdienstgrenze unschädlich

aucuron Steuerupdate abonnieren

Melden Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter an. Wir informieren Sie regelmäßig über geänderte Steuerinformationen.

Was ist die Summe aus 4 und 1?

Ja, ich möchte den monatlichen Newsletter "aucuron Steuerupdate" erhalten und ich stimme den Datenschutzerklärung mit einem Klick auf "Abonnieren" zu.

Hinweise zum Widerruf und der Verarbeitung der Daten geben wir in unserer Datenschutzerklärung.

Über aucuron

aucuron ist eine inhabergeführte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft und Unternehmensberatung mit rund 40 Mitarbeitern an den Standorten Passau und Regensburg.

Kontakt

aucuron AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Messestraße 3
94036 Passau

+49 (0) 851 / 7 20 46-100

+49 (0) 851 / 7 20 46-111

Copyright 2025.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Bitte wählen Sie die Cookies auf aucuron.de aus.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close