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Erweiterte Identifizierung von Zahlungsempfängern verpflichtend ab Oktober 2025

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen ab Oktober 2025 alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten. Informationen zur technischen Umsetzung erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Details zur technischen Umsetzung in den Programmen der DATEV erhalten Sie auf den entsprechenden Hilfeseiten unter datev.de.

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