Aktuelles 

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Digitale Steuerbescheide ab 2026

| Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl I 2024, Nr. 323) wurde § 122a der Abgabenordnung (AO) mit Wirkung ab 2026 geändert. Dadurch werden elektronische Bescheide zur Regel Papier zur Ausnahme. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat die Änderungen jüngst zusammengefasst. |

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