Aktuelles 

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Das aucuron Steuerupdate liefert Ihnen monatlich alle wichtigen Steuerinformationen direkt in Ihr Postfach. Hier finden Sie die Übersicht der letzten Ausgaben.

Keine Nachlassverbindlichkeiten: Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

Erklären Erben für den Betrieb des Erblassers rückwirkend die Betriebsaufgabe, sind die daraus resultierenden Steuern bei der Erbschaftsteuer keine steuermindernden Nachlassverbindlichkeiten.

Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Schenkungsteuer: Festgestellter Grundstückswert ist bindend

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), d. h. bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt...

Familienheim: Erbschaftsteuerbefreiung trotz Einzug erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist

Kann ein Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen, schließt dies nicht zwangsläufig aus, dass er die Wohnung trotzdem noch unverzüglich i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Selbstnutzung bestimmen kann...

aucuron Steuerupdate abonnieren

Melden Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter an. Wir informieren Sie regelmäßig über geänderte Steuerinformationen.

Bitte addieren Sie 6 und 2.

Ja, ich möchte den monatlichen Newsletter "aucuron Steuerupdate" erhalten und ich stimme den Datenschutzerklärung mit einem Klick auf "Abonnieren" zu.

Hinweise zum Widerruf und der Verarbeitung der Daten geben wir in unserer Datenschutzerklärung.

Über aucuron

aucuron ist eine inhabergeführte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft und Unternehmensberatung mit rund 50 Mitarbeitern an den Standorten Passau, Regensburg und Rimsting (Chiemgau).

Kontakt

aucuron AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Messestraße 3
94036 Passau

+49 (0) 851 / 7 20 46-100

+49 (0) 851 / 7 20 46-111

Copyright 2024.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Bitte wählen Sie die Cookies auf aucuron.de aus.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close