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Erweiterte Identifizierung von Zahlungsempfängern verpflichtend ab Oktober 2025

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen ab Oktober 2025 alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten. Informationen zur technischen Umsetzung erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Details zur technischen Umsetzung in den Programmen der DATEV erhalten Sie auf den entsprechenden Hilfeseiten unter datev.de.

Derzeit kursieren bundesweit gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. In diesen Schreiben wird die vermeintlich verspätete Abgabe von Steuererklärungen beanstandet, verbunden mit der Aufforderung zur Zahlung von mehreren Hundert Euro. Teilweise wird von „Mahnbescheiden“ oder „Säumniszuschlägen“ gesprochen.

Wichtige Hinweise zur Erkennung der Fälschungen:
Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell.
Die verwendeten IBAN-Kontonummern führen (bisher) zu Konten im Ausland, insbesondere nach Spanien.
Das Layout kann stark an echte Behördenpost erinnern, enthält jedoch häufig sprachliche Ungenauigkeiten oder unübliche Formulierungen.

Was ist zu tun?
Ignorieren Sie solche Schreiben. Sie stammen nicht vom Bundeszentralamt für Steuern.
Nehmen Sie keine Zahlung auf ausländische Konten vor.
Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bevor Sie reagieren.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeitenden und andere betroffene Stellen in Ihrem Unternehmen über diesen Betrugsversuch, um Schaden zu vermeiden.

Für Arbeitgeber

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