Aktuelles 

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Das aucuron Steuerupdate liefert Ihnen monatlich alle wichtigen Steuerinformationen direkt in Ihr Postfach. Hier finden Sie die Übersicht der letzten Ausgaben.

...wieder ausgezeichnet als "Digitale Kanzlei 2026"

Auch in diesem Jahr freuen wir uns sehr über das Label “digitale Kanzlei 2026” der DATEV, das uns als zukunftsorientierte, effiziente und mandantenfreundliche Kanzlei auszeichnet! Damit wird bestätigt, dass wir in punkto Digitalisierung am Puls der Zeit sind!

Ihr Vorteil: Durch digitale Prozesse und eine sichere Online-Zusammenarbeit sparen Sie wertvolle Zeit und gewinnen mehr Zeit für das Wesentliche!

Sprechen Sie uns an!

Datev Digitale Kanzlei 2026

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden.

Was das nun für Sie als Mandanten bedeutet und wie der zukünftige Informationsaustausch, in Bezug auf die eAU, zwischen Mandanten und aucuron abläuft, finden Sie, wenn Sie auf den Button "Weiterlesen" drücken.

Wichtige Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung, die in der Zeit vom 26.10.2022 bis Ende 2024 gewährt werden kann.

Es handelt sich bei den 3.000 EUR um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann...

Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 EUR steuerfrei

Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht...

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