Aktuelles 

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Das aucuron Steuerupdate liefert Ihnen monatlich alle wichtigen Steuerinformationen direkt in Ihr Postfach. Hier finden Sie die Übersicht der letzten Ausgaben.

Erweiterte Identifizierung von Zahlungsempfängern verpflichtend ab Oktober 2025

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen ab Oktober 2025 alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten. Informationen zur technischen Umsetzung erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Details zur technischen Umsetzung in den Programmen der DATEV erhalten Sie auf den entsprechenden Hilfeseiten unter datev.de.

Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden.

Was das nun für Sie als Mandanten bedeutet und wie der zukünftige Informationsaustausch, in Bezug auf die eAU, zwischen Mandanten und aucuron abläuft, finden Sie, wenn Sie auf den Button "Weiterlesen" drücken.

Wichtige Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung, die in der Zeit vom 26.10.2022 bis Ende 2024 gewährt werden kann.

Es handelt sich bei den 3.000 EUR um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann...

Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 EUR steuerfrei

Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht...

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